Medizinische Versorgung
Ärztlich verordnete Maßnahmen, durchgeführt und dokumentiert von Pflegefachkräften. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse, ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.
Was dazugehört
- Stellen und Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen, einschließlich Insulingabe
- Wundversorgung, Verbandwechsel und Kompressionstherapie
