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EhrlichEinzigartig, Ambulanter Pflegedienst, zur Startseite 0521 28 67 62 Rückruf anfordern

Ambulante Pflege und Behandlungs­pflege in Bielefeld.

Grundpflege, ärztlich verordnete Behandlungspflege und Betreuung in der eigenen Häuslichkeit. Jede Maßnahme pflegefachlich geplant, dokumentiert und mit Ihnen abgestimmt.

Pflegebüro 0521 28 67 62 Mo bis Do 9 bis 15 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr
Gezeichnete Stube am Abend mit Ohrensessel, Stehlampe und Tee. Durchs Fenster sieht man den Teutoburger Wald mit der Sparrenburg.

Unser Leistungsspektrum.

Von der ärztlich verordneten Behandlungspflege bis zur palliativen Begleitung. Welche Leistungen in Ihrer Situation angezeigt sind, ermitteln wir bei der Pflegeanamnese.

Medizinische Versorgung Behandlungspflege nach SGB V

Ärztlich verordnete Maßnahmen, durchgeführt und dokumentiert von Pflegefachkräften. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse, ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.

  • Stellen und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen, einschließlich Insulingabe
  • Wundversorgung, Verbandwechsel und Kompressionstherapie
Individuelle Pflege Biografieorientiert und bedürfnisgerecht Auch für Kinder

Pflege, die sich an Gewohnheiten, Fähigkeiten und Lebensgeschichte des Menschen orientiert. Verändert sich der Bedarf, passen wir die Pflegeplanung zeitnah an.

  • Körperpflege unter Berücksichtigung persönlicher Gewohnheiten
  • Unterstützung beim Aufstehen, An- und Auskleiden und Zubettgehen
  • Kinderkrankenpflege
Grundpflege Körperpflege, Ernährung, Mobilität

Pflegerische Grundversorgung nach SGB XI, aktivierend und ressourcenorientiert: Wir fördern vorhandene Fähigkeiten und übernehmen, was nicht mehr selbstständig gelingt.

  • Körperpflege sowie Mund- und Zahnpflege
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und beim Toilettengang
  • Lagerung, Mobilisation und Dekubitusprophylaxe
Grundversorgung und Hauswirtschaft Hauswirtschaftliche Versorgung

Eine geordnete Häuslichkeit ist Voraussetzung für den Verbleib im eigenen Zuhause. Die Abrechnung erfolgt über den Entlastungsbetrag oder die Pflegesachleistung.

  • Einkäufe, Besorgungen und Mahlzeiten
  • Reinigung des Wohnbereichs und Wäschepflege
  • Sicherheit im häuslichen Umfeld
Betreuung Teilhabe, Tagesstruktur, Entlastung

Förderung von sozialer Teilhabe und Tagesstruktur sowie Entlastung pflegender Angehöriger. Über den Entlastungsbetrag bereits ab Pflegegrad 1 abrechenbar.

  • Gespräche, Beschäftigung und Tagesstrukturierung
  • Begleitung bei Spaziergängen und Wegen außer Haus
  • Entlastung pflegender Angehöriger
Palliativpflege Versorgung in der letzten Lebensphase

Im Mittelpunkt stehen Symptomlinderung, Lebensqualität und Würde. In enger Abstimmung mit der behandelnden Praxis, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und den Hospizdiensten.

  • Schmerzbeobachtung und Symptomkontrolle
  • Abstimmung mit Hausarztpraxis und Palliativteam
  • Anleitung und Entlastung der Angehörigen
Mehr zur Palliativpflege

Ergänzende Beratung und Unterstützung

Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Der Pflichtberatungseinsatz bei Pflegegeld

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen versorgt wird, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz abrufen: bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wir übernehmen diesen Einsatz auch dann, wenn wir Sie sonst nicht versorgen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Unterstützung beim Pflegegrad Antrag, Begutachtung, Widerspruch

Der Pflegegrad bestimmt den Umfang der Leistungen der Pflegekasse, und der Weg dorthin ist für viele Familien die größte Hürde. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung, bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor und unterstützen Sie bei einem Widerspruch gegen den Bescheid.

Kosten und Finanzierung.

Der Anspruch gegenüber Pflege- und Krankenkasse wird häufig unterschätzt.

796 bis 2.299 Euro

übernimmt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad im Monat für die Leistungen des Pflegedienstes, abhängig vom Pflegegrad.

Ärztlich verordnete Behandlungspflege, etwa Verbandwechsel, Injektionen oder das Stellen von Medikamenten, trägt die Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.

Wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn die vereinbarten Leistungen den Betrag Ihres Pflegegrades übersteigen. Die voraussichtlichen Kosten erhalten Sie vorab schriftlich.

Alle Beträge und ein Rechenbeispiel

Beträge nach der Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen" des Bundesministeriums für Gesundheit, Stand August 2026.

Der Weg in die Versorgung.

Am Anfang steht ein Telefonat mit unserem Büro. Unterlagen müssen Sie dafür nicht vorbereiten.

  1. Telefonische Kontaktaufnahme

    Am Anfang steht ein Anruf in unserem Büro. Wir nehmen Ihr Anliegen auf, beantworten erste Fragen und sagen Ihnen, ob und ab wann wir die Versorgung übernehmen können.

  2. Hausbesuch und Pflegeanamnese

    Die Pflegedienstleitung erhebt bei Ihnen zu Hause strukturiert den Pflegebedarf, orientiert an den nationalen Expertenstandards. Das Wohnumfeld fließt in die Einschätzung ein, etwa Sturzrisiken und vorhandene Hilfsmittel.

  3. Versorgungsplan und Angebot

    Sie erhalten einen schriftlichen Versorgungsplan mit den vorgesehenen Leistungen und einer Kostenaufstellung. So ist vor Vertragsschluss nachvollziehbar, was die Kassen übernehmen und ob ein Eigenanteil entsteht. Das Angebot ist unverbindlich.

  4. Versorgungsbeginn und Vorstellung des Teams

    Kontinuität in der Versorgung

    Nach Annahme des Angebots beginnt die Versorgung, auf Wunsch unmittelbar. In den ersten Wochen stellt sich jede Pflegefachkraft, die bei Ihnen eingesetzt wird, einmal persönlich vor. So kommt auch im Vertretungsfall niemand Fremdes zu Ihnen.

Leitung und Verantwortung.

Anfragen, Termine und Änderungen koordiniert unser Büro zentral. So bleibt jede Information erhalten, auch wenn die Leitung gerade im Einsatz ist.

Unsere Pflege orientiert sich an den nationalen Expertenstandards. Jede Maßnahme ist fachlich begründet, nachvollziehbar dokumentiert und mit Ihnen abgestimmt.

  • Natalie BeckerGeschäftsführung und Pflegedienstleitung
  • Nesrin CelikStellvertretende Pflegedienstleitung
  • Aktivierend. Wir fördern vorhandene Fähigkeiten und übernehmen, was nicht mehr selbst gelingt.
  • Kultursensibel. Gewohnheiten, Werte und soziale Bezüge des Haushalts bestimmen die Versorgung mit.
  • Koordiniert. Die Abstimmung mit Arztpraxen, Therapeuten und Sanitätshäusern übernehmen wir und entlasten so die Angehörigen.

Bewertungen unserer Kundinnen und Kunden.

Wir bitten nicht aktiv um Bewertungen. Was bei Google steht, haben Kundinnen, Kunden und Angehörige aus eigenem Antrieb geschrieben.

4,8 von 5 bei Google, aus 20 Bewertungen

  • 5 von 5 Sternen.
    EHRLICH EINZIGARTIG *ein großartiges Team ...5 Sterne von uns als Familie * DANKE das es Euch gibt *

    Britta S., 2022

  • 5 von 5 Sternen.
    Bester Dienst sehr nett hilfsbereit freundlich, ich bin sehr zufrieden wird mir sehr geholfen den ganzen groß Einkauf einfach super würde ich weiter empfehlen mfg Marek

    Marek H., 2022

  • 5 von 5 Sternen.
    So ein toller Pflegedienst!! Wir sind sowas von begeistert von diesem tollen Team !

    Z. D., 2023

Alle Bewertungen stehen öffentlich bei Google und wurden dort von den Verfasserinnen und Verfassern selbst geschrieben. Wir fragen niemanden danach, wir belohnen keine Bewertung und wir prüfen darüber hinaus nicht nach, ob jemand tatsächlich Kunde war. Was hier steht, ist ein Auszug im Wortlaut; Schnitt und Anzahl beziehen sich auf alle Bewertungen, auch auf die weniger guten.

Häufige Fragen von Angehörigen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie im Büro an: 0521 28 67 62

Was kostet das, und was zahlt die Kasse?

Bei anerkanntem Pflegegrad rechnen wir Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab, ärztlich verordnete Behandlungspflege mit der Krankenkasse. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn die vereinbarten Leistungen den Betrag Ihres Pflegegrades übersteigen. Was in Ihrem Fall gilt, steht vor dem ersten Einsatz schriftlich in Ihrem Versorgungsplan.

Alle Beträge und ein durchgerechnetes Beispiel
Wir haben noch keinen Pflegegrad. Geht das trotzdem?

Ja. Wir nehmen Sie auch ohne Pflegegrad auf. Ärztlich verordnete Behandlungspflege wird über die Krankenkasse abgerechnet und setzt keinen Pflegegrad voraus. Ist ein Pflegegrad sinnvoll, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.

Können Sie uns beim Pflegegrad helfen?

Ja. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor und erläutern, worauf es dabei ankommt. Auch bei einem Widerspruch gegen einen aus Ihrer Sicht zu niedrigen Bescheid unterstützen wir Sie.

Wie schnell kann die Versorgung beginnen?

Unmittelbar nach Annahme des Angebots. Wir führen keine Warteliste und klären bereits im ersten Telefonat, ab wann wir übernehmen können. Auf schriftliche Anfragen melden wir uns am selben Werktag.

Welche Stadtteile in Bielefeld decken Sie ab?

Ganz Bielefeld, alle zehn Stadtbezirke, von Jöllenbeck im Norden bis Sennestadt im Süden. Adressen im Grenzbereich prüfen wir im Einzelfall, ein kurzer Anruf im Büro genügt.

Sprechen Sie außer Deutsch noch andere Sprachen?

Im Team sprechen wir Deutsch und Englisch. Darüber hinaus nutzen wir Übersetzungs-Apps, die sich im Versorgungsalltag bewährt haben. Teilen Sie uns vorab mit, welche Sprache benötigt wird, dann stellen wir uns darauf ein.

Weitere 6 Fragen anzeigen
Wann sind Sie erreichbar, und wofür ist die Rufbereitschaft da?

Das Büro ist montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Alle Anfragen, Terminwünsche und Änderungen laufen über die Büronummer 0521 28 67 62. Die Rufbereitschaft ist von 15 bis 9 Uhr erreichbar und ausschließlich für dringende Fälle und Notfälle unserer Kundinnen und Kunden gedacht, nicht als zweite Servicenummer.

Bieten Sie auch Palliativpflege an?

Ja. Wir begleiten Menschen in der letzten Lebensphase zu Hause und arbeiten dabei eng mit der behandelnden Praxis, mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und mit den Hospizdiensten zusammen. Auch die Angehörigen werden angeleitet und entlastet.

Palliativpflege zu Hause, ausführlich
Was ist das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause von Angehörigen versorgt wird, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst abrufen. Bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Wir übernehmen diesen Einsatz auch dann, wenn wir Sie sonst nicht versorgen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.

Pflegen Sie auch Kinder?

Ja. Kinderkrankenpflege gehört zu unserem Leistungsspektrum. Melden Sie sich im Büro, dann besprechen wir den konkreten Bedarf und stimmen uns mit der behandelnden Kinderarztpraxis ab.

Was passiert bei Urlaub oder Krankheit der Pflegekraft?

Dann übernimmt eine Pflegekraft aus dem Team, die Sie bereits kennen. Deshalb stellt sich in den ersten Wochen jede Pflegefachkraft persönlich bei Ihnen vor.

Wir sind mit unserem jetzigen Pflegedienst unzufrieden. Wie läuft ein Wechsel?

Ein Wechsel ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Sie kündigen bei Ihrem bisherigen Dienst, die Abstimmung mit der Pflegekasse und der behandelnden Praxis übernehmen wir. Vor der Kündigung lernen wir Sie bei einem Hausbesuch kennen.

So läuft ein Wechsel ab, Schritt für Schritt

Rückruf anfordern.

Name und Nummer genügen. Wir melden uns am selben Werktag, zu der Zeit, die Ihnen passt.

Oder rufen Sie selbst an:

Pflegebüro 0521 28 67 62 Mo bis Do 9 bis 15 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr

Wir rufen während der Bürozeiten zurück: Mo bis Do 9 bis 15 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr.

Weitere Angaben freiwillig
Für wen suchen Sie Unterstützung?
Was wird gebraucht? mehrere möglich
Wie eilig ist es?

Ohne Pflegegrad nehmen wir Sie genauso auf und helfen beim Antrag.

Ihre Angaben gehen ausschließlich per E-Mail an unser Büro, ohne Tracking, Cookies oder Weitergabe an Dritte. Wir melden uns am selben Werktag.

Kontakt und Erreichbarkeit.

Fax
0521 520 23 220
Anschrift
Böttcherstr. 7b
33609 Bielefeld
Bürozeiten
Mo bis Do 9 bis 15 Uhr
Fr 9 bis 13 Uhr

Unser Einzugsgebiet

Wir versorgen ganz Bielefeld. Alle zehn Stadtbezirke gehören zu unserem Einzugsgebiet, von Jöllenbeck im Norden bis Sennestadt im Süden.

Die zehn Stadtbezirke: Mitte, Schildesche, Gadderbaum, Brackwede, Dornberg, Jöllenbeck, Heepen, Stieghorst, Sennestadt, Senne

Stand September 2026: Aufnahme neuer Kundinnen und Kunden möglich.

Für Kliniken, Sozialdienste und Praxen Überleitung in die häusliche Versorgung

Steht eine Entlassung an, ist ein zügiger Versorgungsbeginn entscheidend. Wir sagen Ihnen bereits im ersten Telefonat, ob und ab wann wir übernehmen können, und stimmen den Beginn direkt mit Ihnen ab.

Kapazität
Keine Warteliste. Versorgungsbeginn sofort nach Annahme des Angebots, Rückmeldung auf jede Anfrage am selben Werktag.
Leistungen
Behandlungspflege nach SGB V, Grundpflege und Betreuung nach SGB XI, Palliativpflege, Kinderkrankenpflege.
Einzugsgebiet
Ganz Bielefeld, alle zehn Stadtbezirke. Adressen knapp außerhalb prüfen wir im Einzelfall.
Übergabe
Überleitungsbogen, Verordnungen und Medikationsplan per Fax oder E-Mail an das Büro. Wir melden uns vor dem Entlassungstermin zurück.

Rückmeldungen, Anregungen und Beschwerden nehmen wir auch über ein eigenes Formular entgegen, auf Wunsch anonym.

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