Ambulante Pflege und Behandlungspflege in Bielefeld.
Grundpflege, ärztlich verordnete Behandlungspflege und Betreuung in der eigenen Häuslichkeit. Jede Maßnahme pflegefachlich geplant, dokumentiert und individuell mit Ihnen abgestimmt.
Büro 0521 28 67 62 Mo bis Do 9 bis 15 Uhr, Fr 9 bis 13 Uhr- Ganz BielefeldAlle zehn Stadtbezirke
- Rückmeldung binnen 24 StundenIn der Regel auf jede Anfrage
- Auch ohne PflegegradWir begleiten den Antrag
- Kosten vorab schriftlichVersorgungsplan mit Kostenaufstellung
Wir stellen ein Verstärken Sie unser Team. Pflegefachkräfte, Pflegehilfskräfte und Betreuungskräfte, in Vollzeit, in Teilzeit oder auf Minijob-Basis.
Stellen und KurzbewerbungUnser Leistungsspektrum.
Von der ärztlich verordneten Behandlungspflege bis zur palliativen Begleitung. Welche Leistungen in Ihrer Situation angezeigt sind, ermitteln wir bei der Pflegeanamnese.
Medizinische Versorgung Behandlungspflege nach § 37 SGB V
Ärztlich verordnete Maßnahmen der Behandlungspflege, durchgeführt und dokumentiert von examinierten Pflegefachkräften. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenkasse, ein Pflegegrad ist nicht erforderlich.
- Medikamentenmanagement: Richten und Verabreichen nach ärztlicher Verordnung
- Subkutane Injektionen, einschließlich Insulinapplikation und Blutzuckerkontrolle
- Wundversorgung, Verbandwechsel und Kompressionstherapie
Individuelle Pflege Biografieorientiert und bedürfnisgerecht Auch für Kinder
Pflege, die sich an Gewohnheiten, Ressourcen und Lebensgeschichte des Menschen orientiert. Verändert sich der Bedarf, passen wir Pflegeplanung und Maßnahmen zeitnah an.
- Körperpflege unter Berücksichtigung persönlicher Gewohnheiten
- Unterstützung beim Aufstehen, An- und Auskleiden und Zubettgehen
- Kinderkrankenpflege
Grundpflege Körperpflege, Ernährung, Mobilität, Prophylaxen
Pflegerische Grundversorgung nach SGB XI, aktivierend und ressourcenorientiert: Wir fördern vorhandene Fähigkeiten, beugen Folgeerkrankungen vor und übernehmen, was nicht mehr selbstständig gelingt.
- Körperpflege sowie Mund- und Zahnpflege
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme und beim Toilettengang
- Lagerung und Mobilisation
- Prophylaxen: Dekubitus-, Sturz-, Kontrakturen-, Pneumonie-, Thrombose-, Aspirations-, Intertrigo-, Soor-, Parotitis-, Obstipations- und Dehydratationsprophylaxe
Grundversorgung und Hauswirtschaft Hauswirtschaftliche Versorgung
Eine geordnete Häuslichkeit ist Voraussetzung für den Verbleib im eigenen Zuhause. Die Abrechnung erfolgt über den Entlastungsbetrag oder die Pflegesachleistung.
- Einkäufe, Besorgungen und Zubereitung der Mahlzeiten
- Reinigung des Wohnbereichs und Wäschepflege
- Sicherheit im häuslichen Umfeld
Betreuung Teilhabe, Tagesstruktur, Entlastung
Förderung der sozialen Teilhabe und einer verlässlichen Tagesstruktur sowie Entlastung pflegender Angehöriger. Über den Entlastungsbetrag bereits ab Pflegegrad 1 abrechenbar.
- Gespräche, Beschäftigung und Tagesstrukturierung
- Begleitung bei Spaziergängen und Wegen außer Haus
- Entlastung pflegender Angehöriger
Palliativpflege Versorgung in einer besonderen Lebensphase
Im Mittelpunkt stehen Symptomlinderung, Lebensqualität und Würde. In enger Abstimmung mit der behandelnden Praxis, dem Palliativnetzwerk, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und den Hospizdiensten.
- Schmerzerfassung und Symptomkontrolle
- Abstimmung mit Hausarztpraxis, Palliativnetzwerk und SAPV-Team
- Anleitung und Entlastung der Angehörigen
Verhinderungspflege Ersatzpflege, wenn die Pflegeperson verhindert ist
Fällt die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe aus, übernehmen wir ihre Aufgaben in der Häuslichkeit, stundenweise oder für die Dauer der Abwesenheit. Finanziert wird das ab Pflegegrad 2 aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.
- Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger
- Übernahme der Versorgung bei Urlaub oder Erkrankung der Pflegeperson
- Abrechnung über den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro
Ergänzende Beratung und Unterstützung
Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI Halbjährlicher Beratungseinsatz, für jeden Pflegegrad
Wer Pflegegeld bezieht, ist ab Pflegegrad 2 verpflichtet, einmal im Halbjahr einen Beratungseinsatz in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Bei Pflegegrad 1 und beim Bezug von Pflegesachleistungen besteht ebenfalls ein halbjährlicher Anspruch, bei Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch auch vierteljährlich. Wir übernehmen diesen Einsatz auch dann, wenn wir Sie sonst nicht versorgen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Unterstützung beim Pflegegrad Antrag, Begutachtung, Widerspruch
Der Pflegegrad bestimmt den Umfang der Leistungen der Pflegekasse, und der Weg dorthin ist für viele Familien die größte Hürde. Wir begleiten Sie bei der Antragstellung, bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor und unterstützen Sie bei einem Widerspruch gegen den Bescheid.
Der Weg in die Versorgung.
Am Anfang steht ein Telefonat mit unserem Büro. Unterlagen müssen Sie dafür nicht vorbereiten.
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Telefonische Kontaktaufnahme
Am Anfang steht ein Anruf in unserem Büro. Wir nehmen Ihr Anliegen auf, beantworten erste Fragen und klären, ob und ab wann wir die Versorgung übernehmen können.
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Hausbesuch und Pflegeanamnese
Die Pflegedienstleitung erhebt bei Ihnen zu Hause strukturiert Pflegebedarf und Ressourcen, orientiert an den nationalen Expertenstandards. Das Wohnumfeld fließt in die Einschätzung ein, etwa Sturzrisiken und vorhandene Hilfsmittel.
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Versorgungsplan und Angebot
Sie erhalten einen schriftlichen Versorgungsplan mit den vorgesehenen Leistungen und einer Kostenaufstellung. So ist vor Vertragsschluss nachvollziehbar, was die Kassen übernehmen und ob ein Eigenanteil entsteht. Das Angebot ist unverbindlich.
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Versorgungsbeginn und Vorstellung des Teams
Kontinuität in der VersorgungNach Annahme des Angebots beginnt die Versorgung, auf Wunsch unmittelbar. In den ersten Wochen stellt sich jede Pflegefachkraft, die bei Ihnen eingesetzt wird, einmal persönlich vor. So kommt auch im Vertretungsfall niemand Fremdes zu Ihnen.
Bewertungen unserer Kundinnen und Kunden.
Wir bitten nicht aktiv um Bewertungen. Was bei Google steht, haben Kundinnen, Kunden und Angehörige aus eigenem Antrieb geschrieben.
4,8 von 5 bei Google, aus 20 Bewertungen
- 5 von 5 Sternen.
EHRLICH EINZIGARTIG *ein großartiges Team ...5 Sterne von uns als Familie * DANKE das es Euch gibt *
Britta S., 2022
- 5 von 5 Sternen.
Bester Dienst sehr nett hilfsbereit freundlich, ich bin sehr zufrieden wird mir sehr geholfen den ganzen groß Einkauf einfach super würde ich weiter empfehlen mfg Marek
Marek H., 2022
- 5 von 5 Sternen.
So ein toller Pflegedienst!! Wir sind sowas von begeistert von diesem tollen Team !
Z. D., 2023
Alle Bewertungen stehen öffentlich bei Google und wurden dort von den Verfasserinnen und Verfassern selbst geschrieben. Wir fragen niemanden danach, wir belohnen keine Bewertung und wir prüfen darüber hinaus nicht nach, ob jemand tatsächlich Kunde war. Was hier steht, ist ein Auszug im Wortlaut; Schnitt und Anzahl beziehen sich auf alle Bewertungen, auch auf die weniger guten.
Kosten und Finanzierung.
Der Anspruch gegenüber Pflege- und Krankenkasse wird häufig unterschätzt.
796 bis 2.299 Euro
übernimmt die Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad im Monat für die Leistungen des Pflegedienstes, abhängig vom Pflegegrad.
Ärztlich verordnete Behandlungspflege, etwa Verbandwechsel, Injektionen oder das Richten und Verabreichen von Medikamenten, trägt die Krankenkasse. Ein Pflegegrad ist dafür nicht erforderlich.
Wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn die vereinbarten Leistungen den Betrag Ihres Pflegegrades übersteigen. Die voraussichtlichen Kosten erhalten Sie vorab schriftlich.
Alle Beträge und ein RechenbeispielBeträge nach der Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen" des Bundesministeriums für Gesundheit, Stand August 2026.
Leitung und Verantwortung.
Anfragen, Termine und Änderungen koordiniert unser Büro zentral. So bleibt jede Information erhalten, auch wenn die Leitung gerade im Einsatz ist.
Unsere Pflege orientiert sich an den nationalen Expertenstandards. Jede Maßnahme ist fachlich begründet, nachvollziehbar dokumentiert und mit Ihnen abgestimmt.
- Natalie BeckerGeschäftsführung und Pflegedienstleitung
- Nesrin CelikStellvertretende Pflegedienstleitung
- Aktivierend. Wir fördern vorhandene Fähigkeiten und übernehmen, was nicht mehr selbst gelingt.
- Kultursensibel. Gewohnheiten, Werte und soziale Bezüge des Haushalts bestimmen die Versorgung mit.
- Koordiniert. Die Abstimmung mit Arztpraxen, Therapeuten und Sanitätshäusern übernehmen wir und entlasten so die Angehörigen.
Was kostet das, und was zahlt die Kasse?
Bei anerkanntem Pflegegrad rechnen wir Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab, ärztlich verordnete Behandlungspflege mit der Krankenkasse. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn die vereinbarten Leistungen den Betrag Ihres Pflegegrades übersteigen. Was in Ihrem Fall gilt, steht vor dem ersten Einsatz schriftlich in Ihrem Versorgungsplan.
Alle Beträge und ein durchgerechnetes BeispielWir haben noch keinen Pflegegrad. Geht das trotzdem?
Ja. Wir nehmen Sie auch ohne Pflegegrad auf. Ärztlich verordnete Behandlungspflege wird über die Krankenkasse abgerechnet und setzt keinen Pflegegrad voraus. Ist ein Pflegegrad sinnvoll, unterstützen wir Sie bei der Antragstellung.
Können Sie uns beim Pflegegrad helfen?
Ja. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, bereiten Sie auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor und erläutern, worauf es dabei ankommt. Auch bei einem Widerspruch gegen einen aus Ihrer Sicht zu niedrigen Bescheid unterstützen wir Sie.
Wie schnell kann die Versorgung beginnen?
Ab wann wir die Versorgung übernehmen können, klären wir bereits im ersten Telefonat. Nach Annahme des Angebots beginnt sie auf Wunsch unmittelbar. Auf schriftliche Anfragen melden wir uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Welche Stadtteile in Bielefeld decken Sie ab?
Ganz Bielefeld, alle zehn Stadtbezirke, von Jöllenbeck im Norden bis Sennestadt im Süden. Adressen im Grenzbereich prüfen wir im Einzelfall, ein kurzer Anruf im Büro genügt.
Sprechen Sie außer Deutsch noch andere Sprachen?
Im Team sprechen wir Deutsch und Englisch. Darüber hinaus nutzen wir Übersetzungs-Apps, die sich im Versorgungsalltag bewährt haben. Teilen Sie uns vorab mit, welche Sprache benötigt wird, dann stellen wir uns darauf ein.
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Wann sind Sie erreichbar, und wofür ist die Rufbereitschaft da?
Das Büro ist montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr besetzt. Alle Anfragen, Terminwünsche und Änderungen laufen über die Büronummer 0521 28 67 62. Die Rufbereitschaft ist von Büroschluss bis 9 Uhr erreichbar, am Wochenende und an Feiertagen rund um die Uhr. Sie ist ausschließlich für dringende Fälle und Notfälle unserer Kundinnen und Kunden gedacht, nicht als zweite Servicenummer.
Bieten Sie auch Palliativpflege an?
Ja. Wir begleiten Menschen in einer besonderen Lebensphase zu Hause und arbeiten dabei eng mit der behandelnden Praxis, dem Palliativnetzwerk, der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und den Hospizdiensten zusammen. Auch die Angehörigen werden angeleitet und entlastet.
Palliativpflege zu Hause, ausführlichWas ist das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Ein Beratungseinsatz durch einen zugelassenen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit, einmal im Halbjahr und für jeden Pflegegrad. Wer Pflegegeld bezieht, ist ab Pflegegrad 2 dazu verpflichtet; bei Pflegegrad 1 und beim Bezug von Pflegesachleistungen besteht ein halbjährlicher Anspruch, bei Pflegegrad 4 und 5 auf Wunsch auch vierteljährlich. Wir übernehmen diesen Einsatz auch dann, wenn wir Sie sonst nicht versorgen. Die Kosten trägt die Pflegekasse.
Übernehmen Sie die Pflege, wenn wir als Angehörige verhindert sind?
Ja, im Rahmen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Fällt die private Pflegeperson durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe aus, übernehmen wir ihre Aufgaben in der Häuslichkeit. Ab Pflegegrad 2 steht dafür der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung.
Pflegen Sie auch Kinder?
Ja. Kinderkrankenpflege gehört zu unserem Leistungsspektrum. Melden Sie sich im Büro, dann besprechen wir den konkreten Bedarf und stimmen uns mit der behandelnden Kinderarztpraxis ab.
Was passiert bei Urlaub oder Krankheit der Pflegekraft?
Dann übernimmt eine Pflegekraft aus dem Team, die Sie bereits kennen. Deshalb stellt sich in den ersten Wochen jede Pflegefachkraft persönlich bei Ihnen vor.
Wir sind mit unserem jetzigen Pflegedienst unzufrieden. Wie läuft ein Wechsel?
Ein Wechsel ist jederzeit möglich und bedarf keiner Begründung. Sie kündigen bei Ihrem bisherigen Dienst, die Abstimmung mit der Pflegekasse und der behandelnden Praxis übernehmen wir. Vor der Kündigung lernen wir Sie bei einem Hausbesuch kennen.
So läuft ein Wechsel ab, Schritt für SchrittRückruf anfordern.
Name und Telefonnummer genügen. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden, zu der Zeit, die Ihnen passt.
Oder rufen Sie selbst an:
Büro 0521 28 67 62 Mo bis Do 9 bis 15 Uhr, Fr 9 bis 13 UhrKontakt und Erreichbarkeit.
- Büro
- 0521 28 67 62
- Fax
- 0521 520 23 220
- Anschrift
- Böttcherstr. 7b
33609 Bielefeld - Bürozeiten
- Mo bis Do 9 bis 15 Uhr
Fr 9 bis 13 Uhr
Unser Einzugsgebiet
Wir versorgen ganz Bielefeld. Alle zehn Stadtbezirke gehören zu unserem Einzugsgebiet, von Jöllenbeck im Norden bis Sennestadt im Süden.
Die zehn Stadtbezirke: Mitte, Schildesche, Gadderbaum, Brackwede, Dornberg, Jöllenbeck, Heepen, Stieghorst, Sennestadt, Senne
Für Kliniken, Sozialdienste und Praxen Überleitung in die häusliche Versorgung
Steht eine Entlassung an, ist ein zügiger Versorgungsbeginn entscheidend. Wir sagen Ihnen bereits im ersten Telefonat, ob und ab wann wir übernehmen können, und stimmen den Beginn direkt mit Ihnen ab.
- Rückmeldung
- Auf jede Anfrage in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Den möglichen Versorgungsbeginn klären wir bereits im ersten Telefonat.
- Leistungen
- Behandlungspflege nach SGB V, Grundpflege und Betreuung nach SGB XI, Palliativpflege, Verhinderungspflege, Kinderkrankenpflege.
- Einzugsgebiet
- Ganz Bielefeld, alle zehn Stadtbezirke. Adressen knapp außerhalb prüfen wir im Einzelfall.
- Übergabe
- Überleitungsbogen, Verordnungen und Medikationsplan per Fax oder E-Mail an das Büro. Wir melden uns vor dem Entlassungstermin zurück.
Rückmeldungen, Anregungen und Beschwerden nehmen wir auch über ein eigenes Formular entgegen, auf Wunsch anonym.