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Was ein Pflegedienst kostet, und wer das bezahlt.

Die meisten Menschen unterschätzen, wie viel die Pflegekasse übernimmt, und überschätzen, was sie selbst zahlen müssen. Hier steht die ganze Systematik, mit allen Beträgen und einem durchgerechneten Beispiel. Ohne Fachchinesisch, aber vollständig.

In drei Sätzen

  1. Mit einem Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse den Pflegedienst mit 796 bis 2.299 Euro im Monat, je nach Grad.
  2. Ärztlich verordnete Behandlungspflege, also zum Beispiel Verbände, Injektionen oder das Stellen von Medikamenten, zahlt die Krankenkasse. Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad.
  3. Wir rechnen direkt mit der Kasse ab. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn die vereinbarten Leistungen über den Betrag Ihres Pflegegrades hinausgehen, und das rechnen wir Ihnen vorher schriftlich vor.

Woraus Ihr Anspruch entsteht

Es gibt zwei voneinander unabhängige Wege. Beide können gleichzeitig gelten.

  • Aus dem Pflegegrad

    Die Pflegekasse lässt durch den Medizinischen Dienst feststellen, wie selbstständig jemand noch ist. Daraus ergibt sich ein Pflegegrad von 1 bis 5. Er bestimmt, wie viel Geld im Monat zur Verfügung steht.

  • Aus der ärztlichen Verordnung

    Unabhängig vom Pflegegrad kann eine Ärztin oder ein Arzt Behandlungspflege verordnen, etwa Wundversorgung oder Injektionen. Diese Leistungen zahlt die Krankenkasse, nicht die Pflegekasse.

Drei Wege, den Anspruch zu nutzen

Wer einen Pflegegrad hat, entscheidet, wie das Geld eingesetzt wird. Der dritte Weg ist der häufigste.

  • Pflegesachleistung

    Der Pflegedienst kommt

    Wir erbringen die Leistungen und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie bekommen kein Geld ausgezahlt und müssen nichts vorstrecken.

  • Pflegegeld

    Angehörige pflegen selbst

    Die Pflegekasse überweist monatlich an die pflegebedürftige Person. Der Betrag ist deutlich niedriger als die Sachleistung, dafür ist er frei verwendbar.

  • Kombinationsleistung

    Beides zusammen, der Normalfall

    Wenn wir nur einen Teil des Sachleistungsbetrags verbrauchen, wird der ungenutzte Anteil anteilig als Pflegegeld ausgezahlt. Wer die Hälfte der Sachleistung nutzt, erhält die Hälfte des Pflegegeldes.

Was die Pflegekasse monatlich zahlt

Pflegesachleistung und Pflegegeld je Pflegegrad, Stand August 2026. Bei Pflegegrad 1 gibt es beides nicht, dafür den Entlastungsbetrag weiter unten.

  • Pflegegrad 2 796Euro Pflegedienst kommt 347Euro Angehörige pflegen
  • Pflegegrad 3 1.497Euro Pflegedienst kommt 599Euro Angehörige pflegen
  • Pflegegrad 4 1.859Euro Pflegedienst kommt 800Euro Angehörige pflegen
  • Pflegegrad 5 2.299Euro Pflegedienst kommt 990Euro Angehörige pflegen

Ein Beispiel zum Mitrechnen

Pflegegrad 3, die Tochter pflegt mit, wir kommen jeden Morgen.

  • Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3 1.497 Euro im Monat
  • Davon nutzen wir für die morgendliche Versorgung rund 60 Prozent rund 900 Euro
  • Diesen Teil rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab Sie zahlen nichts
  • Die ungenutzten 40 Prozent werden als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt rund 240 Euro
  • Dazu der Entlastungsbetrag für Betreuung und Hauswirtschaft 131 Euro

In diesem Fall entsteht kein Eigenanteil. Einer entsteht erst dann, wenn die vereinbarten Leistungen den Betrag Ihres Pflegegrades übersteigen. Ob und in welcher Höhe das bei Ihnen der Fall wäre, rechnen wir Ihnen vor dem ersten Einsatz schriftlich vor.

Was zusätzlich zur Verfügung steht

  • Entlastungsbetrag

    131 Euro im Monat

    Steht jedem mit anerkanntem Pflegegrad zu, auch schon bei Pflegegrad 1. Damit werden Betreuung und hauswirtschaftliche Leistungen bezahlt.

  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

    3.539 Euro im Jahr

    Seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag für beides, ab Pflegegrad 2. Er greift, wenn die pflegende Person ausfällt oder eine Auszeit braucht.

  • Behandlungspflege

    über die Krankenkasse

    Verbandwechsel, Medikamentengabe oder Injektionen auf ärztliche Verordnung rechnen wir mit der Krankenkasse ab, nicht mit der Pflegekasse. Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad.

Warum hier keine Stundensätze stehen

Ambulante Pflege wird in Nordrhein-Westfalen nicht nach Stunden abgerechnet, sondern nach Leistungskomplexen: ein Komplex für die morgendliche Versorgung, einer für das Stellen der Medikamente, einer für den Verbandwechsel. Die Vergütung dafür ist mit den Pflegekassen vereinbart und wird von der Kasse direkt an uns gezahlt. Was das in Ihrem Fall bedeutet, steht vor dem ersten Einsatz schriftlich in Ihrem Versorgungsplan: welche Leistungen, wie oft, was die Kasse trägt und ob überhaupt etwas bei Ihnen bleibt.

Wo ein Eigenanteil entsteht

Ein Eigenanteil entsteht ausschließlich dann, wenn die vereinbarten Leistungen den Betrag Ihres Pflegegrades übersteigen. Bis dahin rechnen wir direkt mit der Kasse ab und Sie zahlen nichts. Was in Ihrem Fall gilt, rechnen wir Ihnen vor dem ersten Einsatz schriftlich vor.

Beträge nach der Broschüre „Pflegeleistungen zum Nachschlagen" des Bundesministeriums für Gesundheit, Stand August 2026. Die Angaben sind allgemein und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Was für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.

Unterstützung beim Pflegegrad

Antrag, Begutachtung, Widerspruch

Der Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen die Pflegekasse übernimmt, und der Weg dorthin ist für viele Familien die größte Hürde. Wir begleiten Sie durch den Antrag, bereiten Sie auf den Termin des Medizinischen Dienstes vor und helfen beim Widerspruch, wenn der Bescheid nicht passt.

Alle Leistungen im Überblick

Was Angehörige zu den Kosten fragen.

Was kostet das, und was zahlt die Kasse?

Bei anerkanntem Pflegegrad rechnen wir Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse ab, ärztlich verordnete Behandlungspflege mit der Krankenkasse. Ein Eigenanteil entsteht erst, wenn die vereinbarten Leistungen den Betrag Ihres Pflegegrades übersteigen. Was in Ihrem Fall gilt, steht vor dem ersten Einsatz schriftlich in Ihrem Versorgungsplan.

Wir haben noch keinen Pflegegrad. Geht das trotzdem?

Ja. Wir nehmen Sie auch ohne Pflegegrad auf. Ärztlich verordnete Behandlungspflege läuft ohnehin über die Krankenkasse und setzt keinen Pflegegrad voraus. Alles Weitere besprechen wir im Erstgespräch, und wenn ein Pflegegrad sinnvoll ist, unterstützen wir Sie beim Antrag.

Können Sie uns beim Pflegegrad helfen?

Ja. Wir unterstützen Sie beim Antrag an die Pflegekasse, bereiten Sie auf den Termin des Medizinischen Dienstes vor und erklären, worauf es bei der Begutachtung ankommt. Auch beim Widerspruch gegen einen zu niedrigen Bescheid helfen wir weiter.

Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie im Büro an: 0521 28 67 62

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