Wenn Heilung nicht mehr das Ziel ist, geht es um Linderung, Ruhe und Würde, und darum, die letzte Lebensphase dort zu verbringen, wo man zu Hause ist. Wir versorgen Sie oder Ihren Angehörigen in der eigenen Wohnung, in enger Abstimmung mit der Praxis, dem Palliativteam und dem Hospizdienst.
Wir achten auf Schmerzen, Atemnot, Übelkeit und Unruhe, dokumentieren den Verlauf und geben unsere Beobachtungen an die behandelnde Praxis und das Palliativteam weiter. So kann die Behandlung angepasst werden, bevor es unerträglich wird.
Pflege, die sich nach dem Tag richtet
Körperpflege, Lagerung, Mundpflege, Hilfe beim Essen und Trinken. In dem Umfang und in dem Tempo, das an diesem Tag möglich ist. Nichts wird erzwungen, und was der Mensch selbst möchte, hat Vorrang.
Verordnete Behandlungspflege
Medikamente verabreichen, Injektionen, Wundversorgung, alles nach ärztlicher Verordnung und dokumentiert von Pflegefachkräften. Abgerechnet über die Krankenkasse, ein Pflegegrad ist dafür nicht nötig.
Anleitung und Entlastung der Angehörigen
Wir zeigen Ihnen, was Sie selbst tun können und was nicht nötig ist. Wir sind da, wenn Sie eine Pause brauchen. Und wir sprechen mit Ihnen über das, was kommt, wenn Sie das möchten.
Zu Hause versorgt heißt nicht allein.
Palliativversorgung zu Hause ist Teamarbeit. Wir sind die Pflege, die regelmäßig kommt, und stimmen uns mit allen anderen ab, damit Sie nicht die Koordination übernehmen müssen.
Hausärztin oder Hausarzt
Verordnet die Behandlungspflege, bleibt medizinisch verantwortlich und entscheidet gemeinsam mit Ihnen über die Behandlung.
SAPV-Team
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung nach § 37b SGB V kommt bei besonders aufwendigem Verlauf dazu, mit Ärztinnen und Pflegekräften, die rund um die Uhr erreichbar sind. Sie wird ärztlich verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.
Ambulanter Hospizdienst
Ehrenamtliche Begleitung für die erkrankte Person und die Familie: Zeit, Gespräch, Dasein. Für die Familie kostenfrei.
Wer das bezahlt
Behandlungspflege auf ärztliche Verordnung zahlt die Krankenkasse. Dafür brauchen Sie keinen Pflegegrad.
Grundpflege, Betreuung und Hauswirtschaft laufen über den Pflegegrad, also über Pflegesachleistung und Entlastungsbetrag der Pflegekasse.
Fehlt der Pflegegrad noch oder passt er nicht mehr, unterstützen wir beim Antrag. Bei ambulanter Palliativversorgung muss die Begutachtung nach § 18a Abs. 5 SGB XI spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags erfolgen.
Mit einem Anruf im Büro. Wir klären, was gebraucht wird und wie schnell, und kommen zum Hausbesuch. Wenn die Zeit drängt, sagen wir Ihnen das ehrlich, und wir stimmen uns direkt mit der Praxis oder dem Sozialdienst der Klinik ab. Sie müssen dafür nichts vorbereiten.
Was ist der Unterschied zwischen Palliativpflege und SAPV?
Palliativpflege ist die pflegerische Versorgung in der letzten Lebensphase, die wir als ambulanter Pflegedienst zu Hause erbringen. SAPV, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung, ist ein zusätzliches Team aus Palliativärztinnen und Palliativpflegekräften, das bei besonders aufwendigem Verlauf dazukommt und rund um die Uhr erreichbar ist. Beides kann gleichzeitig laufen, und wir stimmen uns ab.
Kann die Versorgung auch sehr kurzfristig beginnen?
Ja. Wir führen keine Warteliste. Rufen Sie im Büro an, dann klären wir noch im Gespräch, ab wann wir übernehmen können. Wenn eine Entlassung aus der Klinik ansteht, stimmen wir uns direkt mit dem Sozialdienst ab.
Was ist, wenn wir als Angehörige nicht mehr können?
Dann sagen Sie es uns. Wir passen die Einsätze an, zeigen Ihnen, was Sie abgeben können, und vermitteln zum Hospizdienst, wenn Sie zusätzliche Begleitung möchten. Für eine Auszeit steht außerdem der Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung.
Brauchen wir dafür einen Pflegegrad?
Für die ärztlich verordnete Behandlungspflege nicht, die zahlt die Krankenkasse. Für Grundpflege und Betreuung ja, dafür ist der Pflegegrad die Grundlage. Wenn er fehlt, unterstützen wir beim Antrag, und in dieser Situation muss die Pflegekasse die Begutachtung innerhalb weniger Arbeitstage veranlassen.
Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie im Büro an:
0521 28 67 62
Wir begleiten Menschen bis zuletzt, und wir
vergessen sie danach nicht. Unsere Gedenkseite