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Pflegedienst wechseln in Bielefeld.

Sie sind mit Ihrem jetzigen Pflegedienst nicht zufrieden? Ein Wechsel ist einfacher, als die meisten denken, und Sie müssen ihn niemandem begründen. So läuft er ab, ohne dass die Versorgung einen Tag aussetzt.

Ihr gutes Recht

Den Pflegevertrag können Pflegebedürftige jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Angabe von Gründen. So steht es in § 120 Absatz 2 SGB XI. Die Pflegekasse muss dem Wechsel nicht zustimmen, sie muss nur wissen, wer ab wann abrechnet.

  • Es kommen ständig andere Pflegekräfte, die den Menschen nicht kennen.
  • Zeiten werden nicht eingehalten, und niemand sagt vorher Bescheid.
  • Das Büro ist schwer zu erreichen, Fragen bleiben liegen.
  • Die Abrechnung ist nicht nachvollziehbar.
  • Der Bedarf hat sich geändert, und die Versorgung nicht.

Keiner dieser Punkte muss dramatisch sein. Es reicht, dass es für Sie so nicht weitergeht.

Vier Schritte, keine Lücke.

Erst steht fest, ab wann wir kommen, dann kündigen Sie. In dieser Reihenfolge, damit kein Tag ohne Versorgung bleibt.

  1. Anruf bei uns

    Sie schildern die Situation. Wir sagen Ihnen noch im Gespräch, ob und ab wann wir übernehmen können. Das Gespräch ist unverbindlich und kostenlos.

  2. Hausbesuch und Versorgungsplan

    Unsere Pflegedienstleitung kommt zu Ihnen, erhebt den Bedarf neu und erstellt einen schriftlichen Versorgungsplan mit Kostenaufstellung. Sie sehen vorher, was sich ändert und was nicht.

  3. Kündigung beim bisherigen Dienst

    Erst wenn feststeht, ab wann wir kommen, kündigen Sie beim bisherigen Dienst, und zwar zum Wechseltag. Eine kurze schriftliche Kündigung genügt, eine Begründung nicht.

  4. Übergang ohne Lücke

    Wir informieren die Pflegekasse, klären mit der behandelnden Praxis die Verordnungen und beginnen am vereinbarten Tag. In den ersten Wochen stellt sich jede Pflegefachkraft, die zu Ihnen kommt, einmal persönlich vor.

Was sich an den Kosten ändert

Nichts an dem, was die Kasse zahlt. Der Pflegegrad bleibt, die Pflegesachleistung bleibt, der Entlastungsbetrag bleibt. Wir rechnen wie der bisherige Dienst direkt mit der Pflegekasse ab. Was in Ihrem Fall gilt, steht vor dem ersten Einsatz schriftlich im Versorgungsplan.

Was Menschen vor einem Wechsel fragen.

Muss ich meinem bisherigen Pflegedienst einen Grund nennen?

Nein. Der Pflegevertrag kann nach § 120 Absatz 2 SGB XI jederzeit und ohne Frist gekündigt werden, eine Begründung ist nicht nötig. Eine kurze schriftliche Kündigung zum Wechseltag reicht.

Entsteht beim Wechsel eine Lücke in der Versorgung?

Nicht, wenn der Wechseltag feststeht, bevor Sie kündigen. Genau deshalb kommt bei uns erst der Hausbesuch und der Versorgungsplan, dann die Kündigung beim bisherigen Dienst. Am vereinbarten Tag kommen wir, und der bisherige Dienst kommt nicht mehr.

Was passiert mit dem Pflegegrad und den Leistungen der Kasse?

Beides bleibt unverändert. Der Pflegegrad hängt an der Person, nicht am Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt die Pflegesachleistung ab dem Wechseltag an uns statt an den bisherigen Dienst. Sie müssen dafür nichts beantragen.

Wie lange dauert ein Wechsel?

So lange, wie Hausbesuch und Versorgungsplan brauchen. Wir führen keine Warteliste, und nach Annahme des Angebots beginnt die Versorgung auf Wunsch sofort. Wenn es eilt, sagen Sie es beim ersten Anruf, dann richten wir uns danach.

Ihre Frage war nicht dabei? Rufen Sie im Büro an: 0521 28 67 62

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